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Abwehrmechanismen

Ungeschehenmachen

Definition und Erklärung

Beim Ungeschehenmachen setzt die Person faktisch unwirksamer Handlungen oder Rituale ein, denen eine symbolische Kraft zugeschrieben wird. Das Ziel ist es, Strafe bei Verbots- und Gebotsübertretungen abzuwenden. Ein Waschzwang, um z. B. Sünden wegzuwaschen wäre ein Beispiel des Ungeschehenmachens.

Auch andere Zwangshandlungen, wie z. B. auf der Straße jeden dritten Pflasterstein betreten zu müssen oder jedesmal nach Verlassen des Hauses, obwohl man abgeschlossen hat, dennoch die Tür nochmal kontrollieren zu müssen, gehören dazu.


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